IMPRESSUM | HAFTUNGSAUSSCHLUSS | DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

 

 

ANGABEN GEMÄß § 5 TELEMEDIENGESETZ 

PORTECTA GmbH

Boschstraße 23A

22761 Hamburg

 

VERTRETEN DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRERINNEN

Dr. Ute Böhnke

Liane Kische

 

AMTSGERICHT HAMBURG HANSA            HRB 134455

STEUERNUMMER                                           46/751/01839

 

KONTAKT

Tel.:   040.228 5789 0
Fax:   040.228 5789 99
mail:  INFO@PORTECTA.DE

 

 

KONZEPT UND GESTALTUNG

 

Regina Pichler (www.reginapichler.at)

Marcel Häusler (www.marcelhaeusler.de)

 

PROGRAMMIERUNG

pinguinweb (www.pinguinweb.de)

 

QUELLENANGABEN FÜR DIE VERWENDETEN BILDER UND GRAFIKEN

© Michaela Kuhn (www.licht-form-arte)

© Marcel Häusler (www.marcelhaeusler.de)

 

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

HAFTUNG FÜR INHALTE

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DATENSCHUTZ

Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angaben personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Seiten (bspw. Name, Anschrift oder eMail – Adresse) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per eMail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Die Nutzung

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URHEBERRECHT

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

 
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der PORTECTA GmbH. Sie gelten für alle vereinbarten und durch PORTECTA GmbH zu erbringenden Leistungen, insbesondere für Beratungstätigkeiten und sonstige Dienstleistungen, in laufenden und in künftigen Geschäftsbeziehungen. Für ein Vertragsverhältnis sind in dieser Reihenfolge ausschließlich die Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich; jegliche, auch mündliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch PORTECTA GmbH.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, falls Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diesen entgegenstehen sollten.

 

2. GEGENSTAND DES VERTRAGS

Gegenstand des Vertrags ist die Ausführung derjenigen Dienstleistungen, die nach Inhalt und Umfang vereinbart worden sind.

 

3. AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS, AUFTRAGSERWEITERUNG

PORTECTA GmbH erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Können mit der branchenüblichen Sorgfalt unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik auf der Basis der zum Zeitpunkt der Leistungsausführung durch den Auftraggeber vorgelegten Unterlagen, Dokumente und Informationen. Die Vorgehensweise, wie vereinbarte Dienstleistungen erbracht werden, insbesondere anzuwendende Verfahren und deren Organisation legt PORTECTA GmbH abschließend fest. Dabei ist PORTECTA GmbH berechtigt, sich zum Erbringen der vereinbarten Dienstleistungen Dritter zu bedienen, deren Auswahl PORTECTA GmbH vorbehalten bleibt. 
Leistungsgegenstand ist stets die sach- und fachgerechte Beratung, niemals die Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses oder eines bestimmten Erfolgs.
Stellt sich während der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen heraus, dass diese geändert und/oder erweitert werden müssen, teilt PORTECTA GmbH diesen Sachverhalt dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen und unter Benennung der voraussichtlichen Auswirkungen auf den erforderlichen Zeit- und Kostenbedarf mit. Änderungen und/oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und werden nach Bestätigung durch beide Vertragspartner automatisch Vertragsbestandteil.

 

4. ORT UND ZEIT DER TÄTIGKEITEN

PORTECTA GmbH bestimmt den Ort, an dem die beauftragten Dienstleistungen erbracht werden, nach billigem Ermessen. Bei Erfordernis, insbesondere zu Dokumentations-, Informations- oder Beratungszwecken, kann dies auch am Sitz des Auftraggebers sein. In diesem Fall stellt der Auftraggeber ggf. benötigte Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.
PORTECTA GmbH gestaltet seine Arbeitszeit nach pflichtgemäßem Ermessen.

 

5. BEHINDERUNG UND UNTERBRECHUNG DER LEISTUNGSAUSFÜHRUNG

Vereinbarte Ausführungsfristen werden nach bestem Ermessen erfüllt. Unvorhersehbarer Ausfall, höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die die Leistungserbringung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, berechtigen PORTECTA GmbH, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrungen, Naturereignisse und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. PORTECTA GmbH unterrichtet den Auftrag-geber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses.
Die vereinbarten Ausführungsfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

 

6. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber unterstützt die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Tätigkeiten der PORTECTA GmbH uneingeschränkt und schafft im Bereich seines Betriebes unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des vereinbarten Leistungs-umfangs erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen insbesondere die Benennung kompetenter und autorisierter Ansprechpartner, die PORTECTA GmbH während der Ausführung des vereinbarten Leistungsumfangs zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass PORTECTA GmbH auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen, Informationen erteilt bzw. weitergeleitet werden und PORTECTA GmbH von allen Vorgängen bzw. Umständen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind, Kenntnis gegeben wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und/oder Umstände, die erst während der Tätigkeit von PORTECTA GmbH bekannt werden und/oder entstehen.

 

7. VERGÜTUNG

Die Vergütung für die von PORTECTA GmbH erbrachten Leistungen wird nach den aufgewendeten Zeiten im viertelstündlichen Takt entsprechend den vereinbarten Stundensätzen berechnet, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
Zusätzlich erbrachte Leistungen, Änderungen und/oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs führen zu einer Anpassung der Vergütung und werden dem Auftraggeber ggf. gesondert in Rechnung gestellt. Die vereinbarte Vergütung wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn ein Beratungsgegenstand während der Leistungsausführung durch PORTECTA GmbH durch unvorhergesehene Ereignisse entfällt, der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht verzögert und/oder teilweise oder ganz verweigert, der Auftraggeber den Vertrag kündigt oder gegen den Auftraggeber ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Die bis zur Kenntnisnahme dieser Umstände durch PORTECTA GmbH erbrachten Leistungen werden voll berechnet.
Die Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gilt.
Der Auftraggeber muss ihm zumutbare Teilleistungen annehmen und diese bezahlen. Bei Aufträgen, deren Leistungserbringung länger als einen Monat andauert, können monatlich angemessene Zwischenrechnungen erstellt werden.

 

8. REISEKOSTEN UND SONSTIGE AUFWENDUNGEN

Reisekosten, sonstige Aufwendungen sowie ggf. im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehende Fremdkosten werden gesondert berechnet. Alle Aufwendungen verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gilt.
Aufwendungen aus Aufträgen, deren Leistungserbringung länger als einen Monat andauert, können monatlich in Rechnung gestellt werden.

 

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungen haben sieben Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug, bargeldlos und unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer zu erfolgen, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Evtl. durch den Geldtransfer entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Eine Aufrechnung ist nur mit von PORTECTA GmbH schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, so sind Verzugszinsen in der Höhe, wie PORTECTA GmbH sie an ihre Bank für in Anspruch genommene Kredite zu zahlen hat, fällig; mindestens jedoch in der Höhe nach den Bestimmungen des § 288 BGB in der jeweils gültigen Fassung – es sei denn, der Vertragspartner weist einen geringeren Schaden nach. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt PORTECTA GmbH vorbehalten.

 

10. VERSCHWIEGENHEIT UND DATENSCHUTZ

PORTECTA GmbH und die in ihrem Auftrag handelnden Personen wahren die Vertraulichkeit von Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die sie ggf. im Zusammenhang mit der Bearbeitung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs erlangt haben oder erlangen werden, und verwenden diese nicht zu dessen Nachteil. Die Verschwiegenheits-pflicht gilt über das Ende des Auftrages hinaus. Von der Verschwiegen-heitspflicht ausgenommen sind Informationen, die PORTECTA GmbH aufgrund gesetzlicher Meldepflichten an die jeweils zuständigen öffentlichen Stellen weiterleiten muss. Weiterhin sind solche Informationen von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen, die öffentlich bekannt waren oder sind sowie solche, die ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht von Dritten bekannt gegeben worden sind.

PORTECTA GmbH ist berechtigt, von betriebsspezifischen Unterlagen und Dokumenten, die PORTECTA GmbH zur Einsicht überlassen werden und die zur Durchführung des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich sind, Duplikate (Kopien) zu fertigen und bei sich abzulegen. Sofern der Auftraggeber der PORTECTA GmbH Software (einschließlich Dokumentation) zur Durchführung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs zur Verfügung stellt, hat PORTECTA GmbH das Recht, diese Software (einschließlich Dokumentation) in dem gesetzlich zulässigen Umfang und, darüber hinaus, in dem Umfang und mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen, die zum Erreichen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich sind, zu nutzen. Dies schließt das Erstellen einer Sicherungskopie ein, ohne dass es hierfür einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

PORTECTA GmbH ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrages übergebenen betriebsspezifischen Unterlagen und Dokumente sorgfältig zu verwahren und diese dem Auftraggeber auf sein Verlangen nach Ende der Auftragsdurchführung zurückzugeben. Dies gilt nicht für Dokumente, die in einem originären Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung stehen und für die PORTECTA GmbH einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegt.
Der Auftraggeber erteilt für sich und für in seinem Auftrag handelnde Personen die Zustimmung, dass PORTECTA GmbH jegliche personen- und auftragsbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrags erfasst, speichert, weiterverarbeitet und übermittelt, die zur Erfüllung des in diesem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich sind.

 

11. URHEBERRECHTE / VERÖFFENTLICHUNGEN

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von PORTECTA GmbH im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen Erkenntnisse und die in diesem Zusammenhang gefertigten Dokumente nur für seine Zwecke verwendet werden. Urheberrechte, die durch oder an Arbeitsergeb-nissen aus diesem Vertrag resultieren, verbleiben der PORTECTA GmbH. Eventuelle Veröffentlichungen gewonnener Erkenntnisse und der in diesem Zusammenhang gefertigten Dokumente oder deren Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der PORTECTA GmbH.

 

12. GEWÄHRLEISTUNG

PORTECTA GmbH gewährleistet, dass der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nach den anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik durchgeführt wird. Der Auftraggeber hat die von PORTECTA GmbH erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei berechtigter und von PORTECTA GmbH anerkannter Mängelrüge ist PORTECTA GmbH nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, jeglicher Schadensersatzanspruch wird sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ausgeschlossen. PORTECTA GmbH leistet auch keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung infolge leichter oder normaler Fahrlässigkeit. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet PORTECTA GmbH nur, wenn das Verschulden von gesetzlich vertretungs-berechtigten oder leitenden Angestellten der PORTECTA GmbH ausgeht oder sonstige Erfüllungsgehilfen ihre Haupt- oder Kardinal-pflichten verletzt haben. Die Haftung beschränkt sich nur auf solche Schadensereignisse, die PORTECTA GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehen konnte. Davon unberührt bleibt die Haftung für solche Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Dritter resultieren, und für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gesetzlich vertretungs-berechtigter oder leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungs-gehilfen der PORTECTA GmbH verursacht werden.
Die Übernahme jeglicher Haftung für etwaig entstehende Folgeschäden – unabhängig von der Ursache eines möglichen Schadensereignisses – wird durch die PORTECTA GmbH zu jeder Zeit ausgeschlossen.
Schäden, die durch Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse oder in der Person des Auftraggebers begründet sind, sind von der Haftung durch PORTECTA GmbH ausgeschlossen. Für Leistungen von hinzugezogenen Dritten, die im direkten Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen, übernimmt PORTECTA GmbH keine Haftung.
Jegliche Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Leistungserbringung oder Gefahrübergang; je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

 

13. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

PORTECTA GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers eintritt oder wenn ein gerichtliches oder außer-gerichtliches Insolvenzverfahren gegen den Auftraggeber beantragt oder eröffnet wird. Bei Zahlungsverzug und anschließender Mahnung oder wenn der Auftraggeber seinen Informations- und/oder Mitwirkungspflichten trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachkommt, ist PORTECTA GmbH berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrages mit sofortiger Wirkung einzustellen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Befindet sich PORTECTA GmbH im Leistungsverzug oder hat PORTECTA GmbH eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu vertreten oder sich zurechnen zu lassen, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Wird auch diese von PORTECTA GmbH nicht eingehalten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten, die durch Vorlage mindestens dreier Vergleichsangebote nachzuweisen sind. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle durch den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen und für alle übrigen, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten ist Hamburg.
Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverkehr unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Hamburg als vereinbart. Dies gilt auch für Streitigkeiten, die abgeschlossene Verträge selbst betreffen.

 

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam sein, so werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen, hilfsweise der aus dem Dienstleistungsvertrag erkennbare Wille der Vertragspartner.
Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.

Stand 21.Mai 2021